Hinweise zum CanG
Hinweise zum Cannabisgesetz (CanG)
(Informationen zur rechtlichen Grundlage für Cannabis Social Clubs)
Seit dem 1. Juli 2024 ist in Deutschland das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft.
Es regelt unter anderem den legalen, gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis in sogenannten Anbauvereinigungen – also Cannabis Social Clubs (CSCs) – unter strengen Auflagen.
Was erlaubt das CanG?
✅ Gemeinschaftlicher Anbau von Cannabis durch registrierte Vereine (CSCs)
✅ Abgabe ausschließlich an Vereinsmitglieder, die mindestens 18 Jahre alt sind
✅ Erlaubte Besitzmengen:
Bis zu 25 g im öffentlichen Raum
Bis zu 50 g im privaten Bereich
✅ Privater Eigenanbau: bis zu 3 Pflanzen pro volljähriger Person erlaubt
Was ist verboten?
❌ Abgabe an Nicht-Mitglieder oder Minderjährige
❌ Verkauf von Cannabis (kommerzielle Weitergabe)
❌ Konsum in Schutzbereichen wie Schulen, Kitas, Spielplätzen, Fußgängerzonen etc.
❌ Besitz von nicht dokumentiertem oder nicht genehmigtem Cannabis
❌ Überschreiten der gesetzlichen Mengenbegrenzung
Gesetzestext online einsehen
Hier findest du den vollständigen Gesetzestext im offiziellen Bundesportal:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/cannabisgesetz.html
Hinweis
Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung.
Wir bieten keine Rechtsberatung an. Bei konkreten rechtlichen Fragen empfehlen wir, eine anwaltliche Beratung oder eine zuständige Behörde zu kontaktieren.
